HAUPTMERKMALE
HeimHeim > Blog > HAUPTMERKMALE

HAUPTMERKMALE

Dec 17, 2023

LEITPRINZIPIEN:

Keine Erhöhung der Zölle auf die Einfuhr wesentlicher Güter

Handelserleichterung und Erleichterung der Geschäftsabwicklung

Förderung der Industrialisierung und Investitionen

Anreize für den Agrarsektor

Förderung von Energieeffizienz und -einsparung

Förderung der Informationstechnologie (IT) und IT-gestützter Dienstleistungen

Linderungsmaßnahmen:

(1) Befreiung von Zöllen auf bestimmte Papiere sowie Kunstkarten und -tafeln für den Druck des Heiligen Korans.

(2) Anreiz für den Pharmasektor durch Aufnahme eines weiteren API- und 03-Arzneimittels in das bestehende Duty-Free-System.

(3) Anreiz für die Herstellung von Solarmodulen und verwandter Ausrüstung durch Befreiung von Zöllen auf die Einfuhr von Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln für die Herstellung von Solarmodulen, Wechselrichtern und Batterien.

(4) Anreiz für Exporteure von Informationstechnologie (IT) und IT-gestützten Dienstleistungen, indem die zollfreie Einfuhr von IT-bezogener Ausrüstung im Wert von 1 % des Wertes ihrer Exporterlöse ermöglicht wird.

(5) Senkung der Zölle und zusätzlicher Zölle auf die Einfuhr von Zwischenprodukten/Industriegütern, die unter 10 PCT-Codes fallen.

(6)?Befreiung von Zöllen auf Rohstoffe für Windeln, Damenbinden und Klebeband.

(7) Gewährung von Zöllen auf Rohstoffe/Vorleistungen für Hersteller von Kondensatoren.

(8) Senkung der Zölle von 10 % auf 5 % auf nicht lokalisierte (CKD) schwere Nutzfahrzeuge (HCVs).

(9) ACD-Befreiung für die Einfuhr von Rohstoffen für Hämodialysatorflüssigkeiten/-pulver.

(10) Verlängerung der Ausnahmeregelung für aus ehemaligen FATA-Gebieten eingeführte Maschinen und Geräte bis Juni 2024.

(11) Fortsetzung der Konzession für die Einfuhr von Aromapulvern für die Lebensmittelzubereitung für Hersteller von Snacks bis Juni 2024.

(12) Zollbefreiung für organische Verbundlösungsmittel und Verdünner für Hersteller von Butylacetat und Dibutylorthophthalaten.

(13) Senkung der Zölle auf die Einfuhr von Haustierabfällen für Hersteller von Polyester-Filamentgarn.

(14) Befreiung von Zöllen auf Rohstoffe für die Herstellung von Formen und Matrizen.

(15) Befreiung von Zöllen auf Rohstoffe/Vorleistungen für Bergbaumaschinen.

(16) Befreiung von Zöllen auf Rohstoffe/Vorleistungen für Reismühlenmaschinen.

(17) Befreiung von Zöllen auf Rohstoffe/Vorleistungen für Werkzeugmaschinen.

(18) Angleichung von Teil (V) des Fünften Anhangs an das Zollgesetz mit der Automobilindustrie-Entwicklungs- und Exportpolitik (AIDEP) 2021-26.

(19) Befreiung von Zöllen auf die Einfuhr von Saatgut zur Förderung des Wachstums im Agrarsektor.

(20) Befreiung von Zöllen auf die Einfuhr von Garnelen/Garnelen/Jugendfischen zur Zucht in kommerziellen Fischfarmen und Brütereien.

(21) Befreiung von Zöllen auf geröstete Erdnüsse zur Herstellung von gebrauchsfertigen Ergänzungsnahrungsmitteln (RUSF) durch vom Welternährungsprogramm zertifizierte Hersteller.

(22) Erhöhung des Zollsatzes auf Kalziumkarbide von 3 % auf 11 %, um die lokale Industrie zu schützen.

ÜBERPRÜFUNG DER REGULIERUNGSREGELUNG:

(23) Abschaffung der Regulierungspflicht für Second-Hand-Kleidung, um den armen Teil der Gesellschaft zu entlasten.

(24) Reduzierung der Regulierungsabgaben auf 151 PCT-Codes in Bezug auf Second-Hand-Kleidung, Fisch, Fliesen und Sportartikel.

(25) Aufhebung der Regulierungspflicht für IT-Geräte zur Förderung des Informationstechnologiesektors.

(26) Aufhebung der Regulierungspflicht auf synthetische Filamentgarne aus Polyester, die nicht vor Ort hergestellt werden.

(27) Aufhebung der Regulierungspflicht auf Teile für Flachbildschirme, Monitore und Projektoren.

(28) Aufhebung der Regulierungspflicht auf Siliziumstahlbleche.

(29) Befreiung von der RD für Rundstäbe aus Spezialstahl und Stäbe aus unlegiertem Stahl mit einem Durchmesser von mehr als 50 mm.

(30) Erhöhung/Erhebung der Regulierungsabgabe auf die Einfuhr von Glasartikeln zum Schutz der lokalen Industrie.

(31) Um die Verwendung ineffizienter Wolframglühlampen zu verhindern, wurde für diese Lampen und ihre Teile eine RD von 20 % eingeführt.

(32) Der Exportregulierungszoll auf die Ausfuhr von Melasse wurde von 10 % auf 15 % erhöht.

VERSCHIEDENES:

(33) Erstellung eines separaten PCT-Codes für Smartwatches.

(34) Erstellung eines separaten PCT-Codes für Holzschienen für Streichhölzer.

(35) Änderung der Beschreibung von PCT CODE 2501.0021.

(36) Änderung der Beschreibung von PCT CODE 8544.6010.

(37) Änderungen in den Beschreibungen der PCT-Codes lokalisierter Autoteile.

(38) Umrechnung der spezifischen CD-Rate für Natronlauge in Ad-Valorem-Rate.

EINNAHMENMASSNAHMEN:

(39) Aufhebung der Obergrenze der festen Zölle und Steuern auf die Einfuhr von Alt- und Gebrauchtfahrzeugen asiatischer Marken über 1300 CC gemäß SRO 577(I)/2005 durch Weglassen der Seriennummern 4,5 und 6 der besagten SRO.

GESETZLICHE ÄNDERUNGEN:

(40) Es wird vorgeschlagen, die Definition von Schmuggel neu zu formulieren, um es dem Zoll zu ermöglichen, Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels innerhalb der territorialen Grenzen des Landes durchzuführen.

(41) Es wurde vorgeschlagen, die Provinzabgaben und die Khasadar Force in die Liste der Regierungsbehörden aufzunehmen, die den Auftrag haben, den Zoll bei Anti-Schmuggel-Operationen in Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan zu unterstützen.

(42) Es wird vorgeschlagen, die Strafbestimmungen für Straftaten des Schmuggels lebenswichtiger Güter zu verschärfen.

(43) Es wird vorgeschlagen, die Strafvorschriften für den Straftatbestand des Schmuggels verbotener und illegaler Waren zu verschärfen.

(44)Um Staus an den Grenzzollstellen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die obligatorische Frist für die Abgabe der Warenanmeldung nach Ankunft der Waren an der Grenzzollstelle zu verkürzen.

(45)Um den Handel zu erleichtern, wurde vorgeschlagen, die Lagerdauer für verderbliche Waren von einem Monat auf drei Monate zu verlängern.

(46) Die Strafe für Dokumente, die nicht in der Sendung enthalten sind, wurde abgeschafft.

(47) Die Höhe der Strafe für Dokumente, die nicht elektronisch mit der Warenanmeldung hochgeladen werden, wird rationalisiert, um den Handel zu erleichtern.

(48) Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen und menschliche Interaktionen zu eliminieren, wird dem Beklagten die Möglichkeit eingeräumt, die Entscheidung über das computergestützte System des Zolls zu treffen.

(49)Um es Passagieren zu erleichtern, die als Gruppe reisen und ihre Gepäckanmeldung nicht selbst abgeben können, ist es dem Vertreter der Passagiergruppe gestattet, die Gepäckanmeldung im Namen der Gruppenmitglieder abzugeben.

(50)Um Einnahmeausfälle einzudämmen, wird eine Verschärfung der Strafvorschriften für den Versuch der Hinterziehung von Zöllen und Steuern unter Verstoß gegen Gesetze und Verfahren vorgeschlagen.

Die vorgeschlagenen Haushaltsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer für das Geschäftsjahr 2023–24 sind:

Linderungsmaßnahmen:

(1) Verlängerung der Befreiung von der Umsatzsteuer für NMDs (FATA/PATA) um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2024.

(2) Gewährung einer Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Zubehör.

(3) Gewährung einer Umsatzsteuerbefreiung für Pflanzensetzlinge, Mähdrescher, Trockner für landwirtschaftliche Produkte, Direktsaatmaschinen, Pflanzgefäße, Umpflanzgefäße, andere Pflanzgefäße UND Rindersperma.

(4) Gewährung einer Befreiung von der Umsatzsteuer auf die Einfuhr von IT-Geräten durch Exporteure von IT und ITeS, die beim Pakistan Software Export Board registriert sind.

EINNAHMENMASSNAHMEN:

(5) Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für essbare Produkte, die in großen Mengen unter Markennamen oder Warenzeichen verkauft werden.

(6) .Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 12 % auf 15 % auf Lieferungen von POS-Einzelhändlern, die mit Leder- und Textilprodukten handeln.

Straffungsmaßnahmen:

(7). Es wird vorgeschlagen, die Anforderung einer Ladenfläche für Tier-1-Einzelhändler zurückzuziehen.

(8). Es wird vorgeschlagen, die Generaldirektion Digitale Rechnungsstellung und Analyse in Generaldirektion Digitale Initiativen umzubenennen.

(9). Es wird vorgeschlagen, den Umfang der Strafmaßnahmen durch die Ersetzung der „Zigarettenpackungen“ durch „von der Kammer bestimmte Waren“ zu erweitern.

(10). Es wird vorgeschlagen, S. Nr. 12(xxv) des Fünften Anhangs zu ändern, indem die aktuelle Beschreibung durch „Andere Zeichen-, Anreiß- oder mathematische Recheninstrumente (Geometriebox) (PCT-Position 9017.2000)“ ersetzt wird.

(11). Es wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich von S. Nr. 21 des Fünften Anhangs, der für Exporteure, die im Rahmen des Export Facilitation Scheme 2021 registriert sind, eine Steuerbefreiung vorsieht, durch die Einfügung des Wortes „Waren“ zu erweitern.

(12) Zur Klarstellung hinsichtlich der Befreiung von der Umsatzsteuer auf Transfusionssets, die nicht in Aluminiumfolie verpackt sind und in einer Sendung mit den Blutbeuteln eingeführt werden, wird eine Erläuterung unter S. Nr. 121 der Tabelle 1 des Sechsten Anhangs vorgeschlagen.

(13). Es wird vorgeschlagen, dass die Weglassung von S. Nr. 159 und 160 der Tabelle 1 des sechsten Anhangs überflüssig ist, da die befristete Ausnahme bereits am 31.12.2021 abgelaufen ist.

HARMONISIERUNGSMASSNAHMEN:

(14). Gemäß der Entscheidung des National Tax Council soll die Produktion, Übertragung und Verteilung von Strom vom Geltungsbereich der Umsatzsteuer ausgenommen werden.

Die vorgeschlagenen Haushaltsmaßnahmen im Zusammenhang mit der IKT-Verordnung (Tax on Services) von 2001 für das Geschäftsjahr 2023–24 sind:

Linderungsmaßnahmen:

(1). Vorgeschlagen werden Dienstleistungen, die von Restaurants wie Cafés, Lebensmittelsalons (einschließlich Eisdielen), Kaffeehäusern, Coffeeshops, Deras, Imbisshütten, Speiselokalen, Resorts und ähnlichen Servicestellen für gekochte, zubereitete oder verzehrfertige Lebensmittel usw. angeboten werden wird mit 5 % besteuert, wenn die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, mobilen Geldbörsen oder QR-Scannen erfolgt.

EINNAHMENMASSNAHMEN:

(2). Für Stromübertragungsdienste wird eine Steuer von 15 % vorgeschlagen.

Straffungsmaßnahmen:

(3).Gewährung des Status einer Heimindustrie an den freiberuflichen Exporteur von IT und IT-gestützten Dienstleistungen. Solche freiberuflichen Exporteure sind nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

(4). Es wird vorgeschlagen, den Steuersatz für IT-basierte Systementwicklungsberater von 16 % auf 15 % zu senken.

(5) Auf Vorschlag des Ministeriums für Informationstechnologie wird vorgeschlagen, den Umfang der IT und der IT-gestützten Dienste mit dem in der Einkommensteuerverordnung von 2001 vorgesehenen Umfang in Einklang zu bringen.

HAUPTMERKMALE HAUSHALT 2023-24 EINKOMMENSTEUERVERORDNUNG 2001 EINNAHMENMASSNAHMEN:

(1). Rationalisierung der Supersteuer gemäß Abschnitt 4C, um sie pauschal auf alle Personen mit einem Einkommen über Rs. anzuwenden. 150 (m): Einfügung zusätzlicher drei neuer Einkommensplatten von Rs. 350(m) bis Rs. 400(m), Rs. 400(m) bis Rs. 500(m) und Rs. 500(m) oben werden mit 6 %, 8 % bzw. 10 % besteuert.

(2). Wiedereinführung einer vorab anpassbaren Quellensteuer von 0,6 % für Nicht-ATL-Personen bei Bargeldabhebungen.

(3). Erhöhung der Quellensteuersätze um 1 % auf die Lieferung von Waren mit Ausnahme des Verkaufs von Reis, Baumwollsamen oder Speiseölen, auf die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen, die einem ermäßigten Steuersatz von 3 % unterliegen, jedoch ausgenommen Werbedienstleistungen in elektronischen und Printmedien und auf die Ausführung von Verträgen ohne Sportler.

(4).0,5 % Erhöhung des Quellensteuersatzes für gewerbliche Importeure bei der Einfuhr von Waren, die unter Teil III des Zwölften Anhangs der Einkommensteuerverordnung von 2001 fallen.

(5). Wiedereinführung einer abgeltenden Quellensteuer von 10 % auf die Ausgabe von Bonusaktien durch ein Unternehmen (20 % für Nicht-ATL).

(6). Erhöhung des Quellensteuersatzes von 1 % auf 5 % bei Zahlungen an Nichtansässige per Debit-/Kredit- oder Prepaid-Karte. (2 % bis 10 % für Nicht-ATL-Personen).

(7).Erhebung einer anpassbaren Vorsteuer in Höhe von Rs. 200.000 zum Zeitpunkt der Ausstellung der Arbeitserlaubnis/des Visums für die Beschäftigung einer ausländischen Haushaltshilfe.

(8). Auferlegung einer zusätzlichen Steuer in Höhe von höchstens fünfzig Prozent auf Einkommensgewinne und Gewinne einer Person oder Personengruppe aufgrund außerordentlicher Gewinne aufgrund exogener Faktoren.

Linderungsmaßnahmen:

(1).Fortsetzung des vergünstigten festen Steuersatzes von 0,25 % für IT- und ITeS-Exporte für die Steuerjahre 2024, 2025 und 2026.

(2).Automatisierte Ausstellung einer Befreiungsbescheinigung zur Zahlung an eine nicht ansässige Person innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung.

(3). Aufhebung der Umsatzsteuererklärungspflicht für die Inanspruchnahme des vergünstigten festen Steuersatzes von 0,25 % für IT- und ITeS-Exporte.

(4). Erhöhung der Geschäftsumsatzgrenze eines Herstellers von Rs. 250 (m) bis Rs. 800 (m), um sich für eine vergünstigte Steuerregelung für KMU und die Einbeziehung von IT und ITeS in die KMU-Definition zu qualifizieren.

(5). Ermäßigter Steuersatz von 20 % auf Einkünfte von Bankunternehmen aus zusätzlichen Vorschüssen im IT- und ITeS-Sektor anstelle des Standardsatzes von 39 %.

(6). Anhebung der Geldgrenze für Auslandsüberweisungen von außerhalb Pakistans von fünf Millionen Rupien auf einen Rupienäquivalent von 100.000 US-Dollar im Sinne von Abschnitt 111 Absatz 4, der die Frage nach der Art und Quelle ungeklärter Einkünfte/Vermögenswerte verbietet.

(7). Befreiung von der Abgeltungssteuer in Höhe von 2 % beim Kauf von Immobilien für gebietsfremde Privatpersonen mit POC/NICOP-Inhabern, wenn Immobilien durch Auslandsüberweisungen aus dem Ausland erworben werden.

(8). 10 % Ermäßigung der Steuerschuld oder Rs. 5 (m), je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, für einen Bauunternehmer und 10 % Ermäßigung oder Rs. 1 (m), je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, für eine Einzelperson für den Eigenbau eines Hauses für drei Jahre.

(9). 50 % Ermäßigung der Steuerschuld für drei Jahre für junges Unternehmertum (Höchstgrenze von 2 Millionen Rupien für Einzelperson/AOP und 5 Millionen Rupien für ein Unternehmen). Als Jugendlicher gilt jede natürliche Person bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

(10).Verlängerung um zwei Jahre zum Zweck eines ermäßigten Steuersatzes von 20 % für Einkünfte von Bankunternehmen aus zusätzlichen Vorschüssen für kostengünstigen Wohnraum, Landwirtschaft und KMU, einschließlich IT und ITeS.

(11). Förderung des Exports von Waren (landwirtschaftliche Erzeugnisse, Edelsteine, Metalle usw.) über eine Online-Plattform durch Bereitstellung eines ermäßigten Endsteuersatzes von 1 % für indirekte Exporteure.

(12). Senkung der Mindeststeuerpflicht auf den Umsatz von 1,25 % auf 1,0 % für an der pakistanischen Börse notierte Unternehmen.

(13). Verlängerung der einer Person gewährten Steuerbefreiung für Gewinne und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien oder Anteilen an Zweckgesellschaften an jede Art von REIT-Programm um ein Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 2024.

(14). Verlängerung der Einkommensteuerbefreiung um ein Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 2024, für in FATA/PATA ansässige Personen.

(15). Fünf Jahre Steuerbefreiung für Agrarindustrien, bei denen es sich um KMU handelt, die am oder nach dem 1. Juli 2023 gegründet wurden, vom Steuerjahr 2024 bis zum Steuerjahr 2028.

Straffungsmaßnahmen:

(1). Erweiterung des Definitionsbereichs der ständigen Niederlassung einer nicht in Pakistan ansässigen Person.

(2). Straffung der Definition von Associates, um sie prägnanter und ausführlicher zu gestalten.

(3). Mehr Klarheit bei der Vortragsregelung der Mindeststeuer auf den Umsatz schaffen.

(4). Beseitigung eines technischen Fehlers im Supersteuersystem des Bankensektors durch Ersetzung des Steuerjahres 2022 durch das Steuerjahr 2023.

(5). Einfügung einer ermöglichenden Bestimmung für die Berechnung, Erhebung und Zahlung der Zusatzsteuer gemäß Abschnitt 4C.

(6). Einführung einer Ermächtigungsbestimmung zum Zweck der Einziehung ausstehender nichtsteuerlicher Einnahmen gemäß einem anderen Gesetz oder Gesetz durch den Commissioner Inland Revenue.

(7). Inkrafttreten der Namensänderung von „Hochwasserhilfefonds des Premierministers 2022“ in „Hilfsfonds des Premierministers für Überschwemmungen, Erdbeben und andere Katastrophen“.

Dokumentationsmaßnahmen:

(1). Erneute Erhebung der vorab anpassbaren Quellensteuer von Personen, die nicht über ATL verfügen.

WESENTLICHE MERKMALE HAUSHALT 2023-24 BUNDESVERBRAUCHSGESETZ 2005

Die vorgeschlagenen Haushaltsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Federal Excise Duty (FED) für das Geschäftsjahr 202324 sind:

EINNAHMENMASSNAHMEN:

(1). Auferlegung von FED auf energieineffiziente Ventilatoren @ Rs. 2000 pro Ventilator und Glühlampen bei 20 % Wert wird vorgeschlagen, wie vom Bundeskabinett im Fall Nr. 01/01/23 vom 03.01.2023 genehmigt.

(2) Es wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der FED für Dienstleistungen durch die Aufnahme von Lizenzgebühren und Gebühren für technische Dienstleistungen zu erweitern.

Straffungsmaßnahmen:

Es wird vorgeschlagen, eine neue Klausel (e) von Unterabschnitt (1) von Abschnitt 3 hinzuzufügen, die die Steuerbarkeit der Bundesverbrauchsteuer auf Waren und Dienstleistungen weiter präzisiert.

Es wird vorgeschlagen, die Generaldirektion für digitale Rechnungsstellung und Analyse in Generaldirektion für digitale Initiativen umzubenennen.

5. Das Verfahren zur Veröffentlichung allgemeiner Anordnungen und Abteilungsanweisungen sowie die Entscheidung des Vorstands auf seiner offiziellen Website sollen an die Bestimmungen des Sales Tax Act von 1990 angepasst werden.

Copyright Business Recorder, 2023

LEITGRUNDSÄTZE: ENTLASTUNGSMASSNAHMEN: ÜBERPRÜFUNG DES REGULIERUNGSREGELUNGS: VERSCHIEDENES: EINNAHMENMASSNAHMEN: GESETZGEBUNGSÄNDERUNGEN: ENTLASTUNGSMASSNAHMEN: EINNAHMENMASSNAHMEN: ENTLASTUNGSMASSNAHMEN: HARMONISIERUNGSMASSNAHMEN: ENTLASTUNGSMASSNAHMEN: EINNAHMENMASSNAHMEN: ENTLASTUNGSMASSNAHMEN: HERAUSRAGENDE MERKMALE DES HAUSHALTS 2023-24 EINKOMMENSTEUERVERORDNUNG 2001EINNAHMEN MASSNAHMEN: ENTLASTUNGSMASSNAHMEN: REINIGUNGSMASSNAHMEN: DOKUMENTATIONSMASSNAHMEN: WICHTIGSTE MERKMALE HAUSHALT 2023-24BUNDESVERBRAUCHSGESETZ 2005 EINNAHMENMASSNAHMEN: REINIGUNGSMASSNAHMEN: